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   LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2005 - L 3 AL 26/04   

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https://dejure.org/2005,18291
LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2005 - L 3 AL 26/04 (https://dejure.org/2005,18291)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.04.2005 - L 3 AL 26/04 (https://dejure.org/2005,18291)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. April 2005 - L 3 AL 26/04 (https://dejure.org/2005,18291)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld; Ausgangspunkt für die Errechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes; Umfang des Bemessungszeitraums; Kirchensteuerhebesatz als zu berücksichtigender Berechnungsfaktor; Quelle für die Anzahl der einer Religionsgemeinschaft zugehörigen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2005 - L 3 AL 26/04
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe mit Beschluss vom 23. März 1994 (1 BvL 8/85) entschieden, dass diese pauschalierende gesetzliche Regelung verfassungskonform und so lange zulässig sei, wie eine deutliche Mehrheit von Arbeitnehmern einer Kirche angehöre, die Kirchensteuer erhebe.

    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs vom 5. September 2003 (BT-Drucks. 15/1515, S. 86) wird die Kirchensteuer nicht mehr als Entgeltabzug bei der Leistungsberechnung berücksichtigt, da auf absehbare Zeit nicht mehr - wie vom BVerfG in seinem Beschluss vom 23. März 1994 (a.a.O.) gefordert - zweifelsfrei davon ausgegangen werden kann, dass eine deutliche Mehrheit von Arbeitnehmern einer Kirchensteuer erhebenden Kirche angehört.

    "Die Kirchensteuer wird ab dem Jahr 2005 nicht mehr als Entgeltabzug bei der Leistungsberechnung berücksichtigt, da auf absehbare Zeit nicht mehr - wie vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23. März 1994 (1 BvL 8/85) gefordert - zweifelsfrei davon ausgegangen werden kann, dass eine deutliche Mehrheit von Arbeitnehmern einer Kirchensteuer erhebenden Kirche angehört.

  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 55/01 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Leistungsentgelt - gewöhnlich anfallende

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2005 - L 3 AL 26/04
    Das BSG habe mit Urteil vom 25. Juni 2002 (B 11 AL 55/01 R) entschieden, dass der Gesetzgeber gehalten sei, den geänderten Verhältnissen Rechnung zu tragen, sobald ihm Zahlen vorlägen, wonach die Zahl der einer steuererhebenden Kirche angehörenden Arbeitnehmer unter 55 % gesunken sei.

    Vielmehr schließt er sich - wie bereits in früheren Entscheidungen (zuletzt: Urteil vom 12. November 2004, L 3 AL 15/04; Beschluss vom 5. Juli 2004, L 3 AL 99/03; Urteil vom 4. Juli 2003, L 3 AL 106/02) - ausdrücklich der Rechtsprechung des BSG (zuletzt: Urteil vom 25. Juni 2002, a.a.O.; Beschluss vom 23. März 2004, B 11 AL 213/03 B, in Juris veröffentlicht) an, wonach die genannten Vorschriften nicht verfassungswidrig sind (ebenso die sonstige obergerichtliche Rechtsprechung, z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 2003, L 13 AL 4869/02, in Juris veröffentlicht; LSG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2004, L 4 AL 45/03, veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2005 - L 3 AL 26/04
    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs vom 5. September 2003 (BT-Drucks. 15/1515, S. 86) wird die Kirchensteuer nicht mehr als Entgeltabzug bei der Leistungsberechnung berücksichtigt, da auf absehbare Zeit nicht mehr - wie vom BVerfG in seinem Beschluss vom 23. März 1994 (a.a.O.) gefordert - zweifelsfrei davon ausgegangen werden kann, dass eine deutliche Mehrheit von Arbeitnehmern einer Kirchensteuer erhebenden Kirche angehört.
  • BSG, 23.03.2004 - B 11 AL 213/03 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2005 - L 3 AL 26/04
    Vielmehr schließt er sich - wie bereits in früheren Entscheidungen (zuletzt: Urteil vom 12. November 2004, L 3 AL 15/04; Beschluss vom 5. Juli 2004, L 3 AL 99/03; Urteil vom 4. Juli 2003, L 3 AL 106/02) - ausdrücklich der Rechtsprechung des BSG (zuletzt: Urteil vom 25. Juni 2002, a.a.O.; Beschluss vom 23. März 2004, B 11 AL 213/03 B, in Juris veröffentlicht) an, wonach die genannten Vorschriften nicht verfassungswidrig sind (ebenso die sonstige obergerichtliche Rechtsprechung, z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 2003, L 13 AL 4869/02, in Juris veröffentlicht; LSG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2004, L 4 AL 45/03, veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2003 - L 13 AL 4869/02

    Verfassungsmäßigkeit des Kirchensteuer-Hebesatzes beim Bemessungsentgelt für das

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2005 - L 3 AL 26/04
    Vielmehr schließt er sich - wie bereits in früheren Entscheidungen (zuletzt: Urteil vom 12. November 2004, L 3 AL 15/04; Beschluss vom 5. Juli 2004, L 3 AL 99/03; Urteil vom 4. Juli 2003, L 3 AL 106/02) - ausdrücklich der Rechtsprechung des BSG (zuletzt: Urteil vom 25. Juni 2002, a.a.O.; Beschluss vom 23. März 2004, B 11 AL 213/03 B, in Juris veröffentlicht) an, wonach die genannten Vorschriften nicht verfassungswidrig sind (ebenso die sonstige obergerichtliche Rechtsprechung, z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 2003, L 13 AL 4869/02, in Juris veröffentlicht; LSG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2004, L 4 AL 45/03, veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Berlin, 25.06.2004 - L 4 AL 45/03

    Pauschalierter Abzug von Kirchensteuer bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2005 - L 3 AL 26/04
    Vielmehr schließt er sich - wie bereits in früheren Entscheidungen (zuletzt: Urteil vom 12. November 2004, L 3 AL 15/04; Beschluss vom 5. Juli 2004, L 3 AL 99/03; Urteil vom 4. Juli 2003, L 3 AL 106/02) - ausdrücklich der Rechtsprechung des BSG (zuletzt: Urteil vom 25. Juni 2002, a.a.O.; Beschluss vom 23. März 2004, B 11 AL 213/03 B, in Juris veröffentlicht) an, wonach die genannten Vorschriften nicht verfassungswidrig sind (ebenso die sonstige obergerichtliche Rechtsprechung, z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 2003, L 13 AL 4869/02, in Juris veröffentlicht; LSG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2004, L 4 AL 45/03, veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2003 - L 3 AL 106/02

    Gewährung von Arbeitslosenhilfe ohne Berücksichtigung eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2005 - L 3 AL 26/04
    Vielmehr schließt er sich - wie bereits in früheren Entscheidungen (zuletzt: Urteil vom 12. November 2004, L 3 AL 15/04; Beschluss vom 5. Juli 2004, L 3 AL 99/03; Urteil vom 4. Juli 2003, L 3 AL 106/02) - ausdrücklich der Rechtsprechung des BSG (zuletzt: Urteil vom 25. Juni 2002, a.a.O.; Beschluss vom 23. März 2004, B 11 AL 213/03 B, in Juris veröffentlicht) an, wonach die genannten Vorschriften nicht verfassungswidrig sind (ebenso die sonstige obergerichtliche Rechtsprechung, z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 2003, L 13 AL 4869/02, in Juris veröffentlicht; LSG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2004, L 4 AL 45/03, veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.01.2007 - L 3 AL 67/06
    Vielmehr schließt er sich - wie bereits in früheren Entscheidungen (zuletzt: Urteil vom 15. April 2005, L 3 AL 26/04; Urteil vom 12. November 2004, L 3 AL 15/04; Beschluss vom 5. Juli 2004, L 3 AL 99/04; Urteil vom 4. Juli 2003, L 3 AL 106/02) ausdrücklich der Rechtsprechung des BSG (zuletzt: Beschluss vom 23. März 2004, B 11 AL 213/03 B; Urteil vom 25. Juni 2002, B 11 AL 55/01 R; jeweils veröffentlich in juris) an, wonach die genannte Vorschrift nicht verfassungswidrig ist (ebenso die sonstige obergerichtliche Rechtsprechung, z. B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 2003, L 13 AL 4869/02; LSG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2004, L 4 AL 45/03, veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Auch diese Regelung ist verfassungsgemäß, wie das BVerfG in seinem - von der Beklagten auch bereits in ihrer Berufungsbegründung zitierten - Beschluss vom 15. April 2005 (a.a.O.) ausdrücklich bestätigt hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2005 - L 19 AL 130/05

    Arbeitslosenversicherung

    Auch der Senat schließt sich nach eigener Überprüfung ausdrücklich der bereits vom SG angeführten Rechtsprechung des LSG Berlin mit Urteil vom 25. Juni 2004 (L 4 AL 45/03) an (vgl. auch das Urteile des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht vom 15. April 2005, L 3 AL 26/04 sowie des LSG NRW vom 16.08.2005, L 1 AL 117/03).
  • SG Düsseldorf, 06.01.2006 - S 25 (13) AL 224/04

    Arbeitslosenversicherung

    Der Bundesgesetzgeber hat die ihm vom BVerfG (Beschluss vom 23.3.1994 - 1 BvL 8/85 = BVerfGE 90, 226 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6) auferlegte Beobachtungs- und Handlungspflicht nicht verletzt und mit der zum 01.01.2005 vorgenommenen Gesetzesänderung des Leistungsbemessungsrechts rechtzeitig reagiert hat (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 3. Senat, Urteil vom 15. April 2005, Az: L 3 AL 26/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2006 - L 12 AL 475/04
    Der Senat schließt sich vielmehr der ergangenen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach die genannten Vorschriften nicht verfassungswidrig sind, an und macht sich diese zu Eigen (u. a. BSG, Urteil vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 55/01 R - SozR 3-4300 § 136 Nr. 1; Beschluss vom 23. März 2004 - B 11 AL 213/03 B; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 2003 - L 13 AL 4869/02; LSG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2004 - L 4 AL 45/03; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15. April 2005 - L 3 AL 26/04; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Dezember 2005 - L 19 AL 130/05).
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